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RubrikÖffentlichkeitsarbeit zurück
ThemaGrundsätzliches Verbot von Bild- oder Ton WAR: Suche Dienstanweisung    # 22 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg808631
Datum03.06.2015 20:28      MSG-Nr: [ 808631 ]6092 x gelesen
Infos:
  • 29.05.15 Neufassung von § 201a StGB regelt Umgang mit persönlichen Bildern

  • hallo

    Doch warum feiert sich jemand in einem Fahrzeugwrack selbst? Verkehrspsychologin Antje Döhner schult für den Tüv auffällige Fahrer und kennt eine Antwort: Ein Unfall wie dieser sei eine Extremsituation, auch für Polizisten. "Schreie, Blut, Panik: In solchen Momenten kann es zu Übersprunghandlungen kommen, also dass man etwas Befremdliches tut", sagt sie. Wichtig sei, sich im Nachgang von der Aktion zu distanzieren. "Sonst wäre das Posieren ein trauriges Zeichen, dass es dem Polizisten an Empathie fehlt."
    dazu zählen auch die "deftigen" Witze bei der Heimfahrt von einem Einsatz

    Eine Möglichkeit solche Ausnahmesituationen zu verarbeiten. Man sollte nur drauf achten so was nicht "offen" zu machen.

    Ich würde die Aktion des Polizisten nicht überbewerten.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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