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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | DFeuG: Forderung zur Eingruppierung von NotSan | 85 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8T., Herten / NRW | 808949 | ||
Datum | 15.06.2015 22:10 MSG-Nr: [ 808949 ] | 20000 x gelesen | ||
Wenn ich richtig aufgepasst habe, kommt das daher, das man als Gewerkschaft eine "soziale Mächtigkeit- die unter anderem auch die Streikmöglichkeit [fehlt uns Beamten], die Möglichkeit zum Abschluss von Tarifverträgen [gibts bei uns Beamten Definitionsgemäß schon nicht], etc. haben muss. Steht auch wohl in dem ein oder anderen Urteil drin, das sich mit "Gewerkschaften" im allgemeinen befasst. Aber nun seid doch nicht gleich immer so ..... Ich habs doch gesagt, soll jeder dort glücklich werden, wo er mag und fest daran glauben, für sich den richtigen Verein gefunden zu haben :-) Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | ||||
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