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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | DFeuG: Forderung zur Eingruppierung von NotSan | 85 Beiträge | ||
Autor | Sven8 W.8, Meerbusch / NRW | 808955 | ||
Datum | 15.06.2015 23:32 MSG-Nr: [ 808955 ] | 20415 x gelesen | ||
Geschrieben von Ulrich C. Wie geht man denn nun damit um, wenns eine "blaue" A9Z-Stelle gibt, und sich da 2 bewährte NotfalllSan bewerben, die auch noch "Praxisanleiter" ...wie war es denn Anfang der 90er Jahre als der RA "kam". Was wurde da über die Besoldung und die Ausbildung diskutiert. Heute ist es doch so, dass auf den meisten Wachen der BF'ler mit RA Ausbildung mind. seine A8 hat (zumindest NRW) Früher hatte das ein B3er gehabt. Grüße, Sven Alles meine private Meinung....und natürlich hat diese Meinung nichts mit meinem Arbeitgeber zu tun....schließlich habe ich jetzt nur mal laut gedacht. | ||||
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