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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Feuerwehr frustriert über Wasserversorgung | 7 Beiträge | ||
Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 811020 | ||
Datum | 10.08.2015 21:18 MSG-Nr: [ 811020 ] | 3169 x gelesen | ||
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Es gibt etliche Industriegebiete wo eine deutliche Diskreptanz zwischen tatsächlicher und der nach DVGW (deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) über das Merkblatt W405 eigentlich notwendigen Löschwasserversorgung herrscht. Bis zu einer Brandabschnittsfläche von 2500qm genügen dem Gesetzgeber (Bauordnung) 1600Liter/min. wird zu den bis dahin notwendigen 1600 Liter /min. Ab 2500qm kommen dann noch pro angefangene 50qm weitere 80 Liter/min hinzu. Woher weis man das für seinen eigenen Ausrückebereich. In der Regel benötigt man für Industriebauten ab etwa 1800qm Feuerwehrpläne.Diese haben ein aufgelegtes Raster (meist 10m oder 20m). Brandwände müssen dort eingetragen sein. Wenn eine solche fehlt, kann man hilfsweise auch T90 Tore oder T90 Türen (Achtung: 90, nicht 30!) suchen. Fehlen auch diese, gibt es nur einen Brandabschnitt. Gibt es eine Brandwand, muss man den groessten Brandabschnitt herausmessen. Anhand der qm kann man nach obiger Rechnung die nach Baurecht notwendige Löschwassermenge errechnen. In Absprache mit den Wasserwerken kann man dann auch mal diese Löschwassermenge ausprobieten. Bitte daran denken, dass das produzietende Gewerbe ggf. auf das Wasser angewiesen ist. Neben den Hydranten ist es noch statthaft das Löschwasser auch aus einer in maximal 300m Entfernung gelegenen Zisterneoder Fluesslein, Teich oder ähnlichen zu entnehmen. Gerade in Industriegebiete im ländlichen, auf denen florierende Unternehmen angesiedelt haben, welche sukzessive erweitert haben, warzen mit Überraschungen auf. Die Gemeinde ist für den Löschwassergrundschutz zuständig. Gibt es Wasserwerke, so hat man diese Aufhabe deligiert. Dafür bezahlt der Unternehmer auch Grund- und Gewerbesteuer . Grüße Marco Schramm | ||||
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