Hallo,
die Ausführungen sind mir wohl bekannt. Nicht ohne Grund lassen Unternehmer, hier auch Landwirte) mal kurzum einen Brunnen bohren (sofern geologisch möglich).
In einigen Fällen (siehe hier der Fall Sägewerk mit-ohne Hydranten im öffentlichen Raum) wird die Überprüfung und Instandhaltung an den Unternehmer übertragen.
Mich interessiert der Fall -> Unternehmen mit Gebäude nicht gem. IndBauRL oder allgem. §54 BauO NW in einer Kreisangehörigen Stadt. Die Brandschutzdienststelle des Kreis ist relaxt, keine großen Brandlasten etc.. Kein Brandschutzkonzept, einfaches Gebäude mit "normalem" Bedarf.
Gab es schon Fälle in denen z.B. das gesamte Trinkwassernetz erneuert werden musste weil immer mehr Leitungen angesetzt wurden (z.B. Erweiterung des Ortes durch Industriegebiet) - anschließend wurde, wie im Thema, festgestellt -> Feuerwehr ist frustriert über Wasserversorgung.
Das gerade im ländlichen Bereich schon mal Zisternen verbuddelt oder Brunnen seitens der Gemeinden gebohrt werden ist ja bekannt.
Grüße
Olli
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