| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Die Minderjährigen und ihr Verteiler; war: G 26.2 - leichter Atemschutz - unter 18 | 21 Beiträge | ||
| Autor | Joha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen | 811201 | ||
| Datum | 14.08.2015 07:17 MSG-Nr: [ 811201 ] | 6023 x gelesen | ||
Geschrieben von Uwe S. 2. Die Entscheidung für diese Vorschrift werden die Leute rechtfertigen, die sie erlassen haben, speziell wenn es nach Anwendung der Vorschrift und "erfolgreichem sich erschießen lassen" zu Rückfragen seitens der Presse kommt.Das tu ich als Einheitsführer auch, wenn ich mich entschließe, eine ausgebildete minderjährige Einsatzkraft mitzunehmen. Das Resultat ist im Zweifel das Gleiche, weshalb sich jede Führungskraft diese Frage selbst stellen muss, sofern es keine definive rechtlich bindende Regelung in jedem einzelnen Bundesland gibt. | ||||
| << [Master] | antworten | |||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|