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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Keine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen! | 138 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 H.8, Münnerstadt/ Erfurt / Bayern/ Thüringen | 811437 | ||
Datum | 21.08.2015 12:29 MSG-Nr: [ 811437 ] | 61470 x gelesen | ||
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Ich hole stellvertretend dieses alte Thema aus der Versenkung und möchte Ulrichs Frage... Geschrieben von Ulrich C. Ist das mittlerweile nochmal genauer untersucht und verifiziert worden?... noch einmal vorbringen. Die Aufklärung über das Ergebnis wäre sicher interessant. Vielleicht ließt aus Lüdenscheid jemand mit und kann das Ergebnis mitteilen. Außerdem möchte ich die Gelegenheit nutzen und weitergehende, allgemeine Fragen stellen. Es kann durchaus vorkommen, dass Gehwege in die Festlegung als Feuerwehraufstellfläche aufgenommen werden. Für die Nutzung von Gehwegen ergeben sich für mich zwei Fälle. Fall A: Bei einem Neubau, im Zuge dessen auch die Erschließung (Zufahrt samt Gehweg) erfolgt, kann vor der Bauphase darauf reagiert werden und entsprechende Anforderungen zur Tragfähigkeit an die Zufahrt samt Gehweg gestellt werden. Fall B: Bei Neubauten, Umbauten oder Nutzungsänderungen, die ein neues Brandschutzkonzept mit sich bringen, bei denen die Erschließung (Zufahrt samt Gehweg) aber bereits existiert. Hier könnte der Gehweg ebenfalls als Feuerwehraufstellfläche festgelegt werden. In diesem Fall muss der bereits bestehende Gehweg den Regeln für Flächen für die Feuerwehr entsprechen. Wenn er den Anforderungen nicht gerecht wird, wäre eine Ertüchtigung im Zuge der Baumaßnehmen erforderlich. Für beide Fälle stelle ich die Frage: Wie lässt sich die Feuerwehr bestätigen, dass die erforderlichen Traglasten eingehalten werden? Vertraut man auf die Erklärung der Baufirma bis zum Beweis des Gegenteils im Einsatzfall oder lässt man sich die sachgerechte Bauausführung durch einen Bodengutachter o.ä. und entsprechende Messungen bestätigen? Für den Fall B, dass eine bestehende Erschließung genutzt wird: fordern die Feuerwehren einen Nachweis über die Tragfähigkeit der bestehenden Flächen? P.S. Speziell an Jan Ole gerichtet: hat sich etwas zu den oben genannten Aussagen... Geschrieben von Jan Ole U. du reduzierst mit dem Unterlegen der Klötze unter die Stützen die maximal zulässige Bodenpressung von 80 N/cm2 bei ...in der Zwischenzeit (neue Generation Drehleiter) etwas herstellerseitig geändert? Wer aufhört besser zu werden, hört auf gut zu sein. | ||||
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