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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf ![]() | 92 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 811643 | ||
Datum | 27.08.2015 15:54 MSG-Nr: [ 811643 ] | 34000 x gelesen | ||
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Richtig so, dieser Freispruch war ein Witz. Und wer das als Schlag ins Gesicht des Ehrenamtes sieht, hat sich vermutlich nie mit den Hintergründen dieses Falles beschäftigt (Alarmierungsgrund, Entfernung der Einsatzkraft, Zeitraum zwischen Alarm und Blitzerfoto...). Wenn die Sonderrechte hier ein Freifahrtschein gewesen sein sollen, können wir ab sofort nach jeder Ast-auf-Feldweg-Alarmierung für ne Stunde auf deutschen Straßen die Sau rauslassen und uns auf den § 35 berufen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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