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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf ![]() | 92 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 811686 | ||
Datum | 28.08.2015 14:51 MSG-Nr: [ 811686 ] | 27758 x gelesen | ||
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Holger, beim Thema Sonderrechte geht es nicht darum, wann eine hoheitliche Aufgabe endet oder ob eine faktische oder fiktive Gefahr noch abgewendet werden muss. Es geht einzig und allein um die Frage, kann die hoheitliche Aufgabe (der konkrete Einsatzauftrag) ohne Übertretung der Verkehrsvorschriften erfüllt werden. Wenn ja, hast du nicht das Recht, unter Berufung auf § 35 Verkehrsvorschriften zu missachten und dadurch Rechte anderer einzuschränken. Wenn nein, darfst du nur diejenigen Verkehrsregeln in einem Maße übertreten, die zur Erfüllung des Auftrages notwendig ist (Übermaßverbot!). Ein pauschales Recht zur Übertretung gibt es nicht, jede einzelne Übertretung muss gerechtfertigt sein. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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