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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 811705 | ||
Datum | 28.08.2015 19:22 MSG-Nr: [ 811705 ] | 27172 x gelesen | ||
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Sorry, aber ich hatte den Eindruck, das du in Richtung "Pauschale" argumentierst. Die Rechtsprechnung fordert nunmal, das jeder berechtigte Fahrzeugführer jede einzelne Übertretung zu jedem Zeitpunkt im Hinblick auf die Erfüllung der Aufgabe abwägen muss. Es gibt keine pauschale Befreiung, egal welcher Einsatz, welcher Zeitpunkt (t+X), welche konkrete Aufgabe vor Ort - nur das muss halt mal in die Köpfe rein. Ansonsten gehen wir konform. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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