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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 811798 | ||
Datum | 01.09.2015 11:47 MSG-Nr: [ 811798 ] | 26178 x gelesen | ||
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Geschrieben von Mario L. So Pauschal steht es dort nicht, da der Gebrauch klar eingeschränkt ist: Doch so pauschal steht es da. §35 Sonderrechte (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Der Absatz 8 schränkt es nur soweit ein, weil die Sonderrechte eben keine Wirkung nach außen haben, auf deutsch, deine Rechte mit den Rechten anderer kollidieren. | ||||
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