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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Maxhütte-Haidhof / Bayern | 811832 | ||
Datum | 02.09.2015 12:31 MSG-Nr: [ 811832 ] | 25681 x gelesen | ||
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Und jetzt erkläre mir bitte noch den Unterschied zwischen Ich darf die Vorschriften über die zulässige Höchstgeschwindigkeit außer acht lassen.... und Ich habe das Recht die Vorschriften über die zulässige Höchstgeschwindigkeit außer acht lassen.... Du schreibst selbst: Als Berechtigter stellst du dein Fahrzeug verkehrsbehindernd ab --> Was jetzt, ergeben sich jetzt doch Rechte aus §35 für den Feuerwehrler? Zeig mir bitte an welcher Stelle steht, dass ein Verkehrsteilnehmer das Recht auf behinderungsfreie Straßen hat. Dieses Recht ziehst du ja als Beispiel heran, dass das dann eingeschränkt wird. Interessant ist auch der Fakt warum es Sonderrechte heißt, wenn ich aber eigentlich keine Rechte habe. Kannst du mir das erklären? Ich blicke nicht mehr durch. | ||||
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