News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikEinsatz zurück
ThemaFeuerwehren und Flüchtlingsproblematik22 Beiträge
AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü811960
Datum06.09.2015 18:09      MSG-Nr: [ 811960 ]9562 x gelesen
Infos:
  • 14.09.15 Berlin: Amtshilfe für den Landesweiten Koordinierungsstabs Flüchtlingsmanagement (LKF)
  • 25.10.14 NRW-JUH

  • Geschrieben von Henning K.gibt es in BaWü wirklich so einen Landes-Katastrophenalarm oder hat man da einfach nur den falschen Begriff verwendet?

    Das Gesetz sagt:

    § 4
    Katastrophenschutzbehörden
    (3) Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Innenministerium.

    § 6
    Sachliche Zuständigkeit
    (3) Die oberste Katastrophenschutzbehörde ist für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die sich über einen Regierungsbezirk hinaus erstrecken.

    § 18
    Katastrophenalarm
    Die Katastrophenschutzbehörde stellt den Zeitpunkt fest, von dem an eine Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes vorliegt, bestimmt das Katastrophengebiet und löst Katastrophenalarm aus.

    Manfred

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    3.221


    Feuerwehren und Flüchtlingsproblematik - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt