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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBetriebsgefahr bei Nutzung von Sonderrechten14 Beiträge
AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW812419
Datum21.09.2015 16:59      MSG-Nr: [ 812419 ]4722 x gelesen

Geschrieben von Hans-Jürgen S.Ich würde hier doch empfehlen, auch den vorherigen Thread von mir zu lesen; das gibt sonst wirklich nur Mißverständnisse.>

Du suchst eine Entschuldigung für einen Unfall bzw. dessen Rechtsfolge.
Das nutzen von 'Sonderrechten ist weder ein Freibrief noch Freifahrschein.
Hier wurde die Betriebshaftung als Sosi-Fahrzeug betrachtet.
Das hat der Richter bewertet.
Ein Ansatz der öfters auch zu Urteilen gegen das 'Sosi-Fahrzeug führt habe ich im vorherigen Post aufgeführt.

Was auch immer der andere macht, durch das nutzen des §35/38 StVO ist in der Rechtsprechung immer wieder auf das erhöhte Risiko durch das Sosi-Fahrzeug eine Beteilung dessen auch in der Schuld festzustellen.
Das muss einem nicht gefallen ist aber gängige Praxis.


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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