| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | Polizei empfiehlt: bei der Wahrnehmung eines akustischen Rauchmelders | 28 Beiträge |
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 812840 |
| Datum | 06.10.2015 13:07 MSG-Nr: [ 812840 ] | 8308 x gelesen |
| Infos: | 02.11.15 Mieter haftet für Feuerwehreinsatz 01.11.15 Hamburg: Billige Rauchmelder verursachen Tausende Fehlalarme 06.10.15 Piepsender Parkscheinautomat ruft Feuerwehr auf den Plan
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Geschrieben von Jürgen M. tendenziell wird diese Zahl aber ansteigen. Das las man in dem Thread 2012 auch, und vorher hörte man es auch schon... Wie haben sich die Einsatzzahlen in dem Bereich denn tatsächlich entwickelt (am besten auch nur die "echten" Rauchmelderfehlalarme, denn die Situationen, wo z.B. angebranntes Essen ohne Brandentstehung/Gebäudeschäden für Auslösungen sorgte, zähle ich nicht darunter - das war vorher schon ein Fehlalarmszenario, wo manche Feuerwehr ganz ohne Rauchmelder gut mit beschäftigt war)?
Ich erwarte, je mehr Rauchmelder verbreitet sind, desto eingespielter ist auch der Umgang der Bevölkerung und desto eher werden Fehlalarme an der Stelle schon rausgefiltert. In RLP haben wir für Neubauten die Pflicht ja schon 12 Jahre, für Bestandsbauten etwas mehr als drei Jahre, gefühlt ist hier das Klagen über die Fehlalarme merklich weniger geworden, schon beinahe vorbei. In Straßen, wo (beinahe) jeder Rauchmelder kennt und hat ist das Umgang mit ansonsten geruch-/rauchlosen Piepstönen womöglich ein ganz anderer als dort, wo die Melder nicht so verbreitet sind.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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