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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr wechseln | 21 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 813211 | ||
Datum | 17.10.2015 06:42 MSG-Nr: [ 813211 ] | 6735 x gelesen | ||
Geschrieben von Stephan S. Mir sind spontan zwei Bundesländer bekannt (Hessen und Rheinland-Pfalz) in denen man sofort mit Ausbildungsbeginn zum Brandmeister ernannt wird (somit A7 und Beamter auf Probe). Das mag sein, daß du in Rheinland Pfalz gleich wieder zum Brandmeister ernannt wirst. Ändert aber nichts an der Tatsache das du auch in Rheinland-Pfalz nach Beendigung deiner Laufbahnprüfung entlassen bist und rein rechtlich erst wieder eingestellt wirst. Zitat: "Landesbeamtengesetz (LBG) § 30 Entlassung kraft Gesetzes (4) Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind aus dem Beamtenverhältnis entlassen 1. spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die Prüfung bestanden ist, http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/3i6/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=12&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-BGRP2010V2P30&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint Edit: Und genau die jeweiligen Beamtengesetze sind dafür maßgeblich. In der Normenhirachie steht die Verordung unterhalb des Gesetzes. Sowas solltest du eigentlich wissen.
Geändert von Alexander H. [17.10.15 06:44] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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