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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr wechseln | 21 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 813213 | ||
Datum | 17.10.2015 09:20 MSG-Nr: [ 813213 ] | 5964 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander H. "Landesbeamtengesetz Ja richtig. Aber das gilt für Beamte auf Widerruf, nicht für Beamte auf Probe. Fehler gefunden? Brandmeister = ein Amt = A7 = Beamter auf Probe (nicht auf Widerruf). Und nicht irgendwelche Beamtengesetze regeln als was du deinen Dienst beginnst, sondern die Laufbahnverordnung. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!
Geändert von Stephan S. [17.10.15 09:21] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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