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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr wechseln | 21 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 813233 | ||
Datum | 18.10.2015 08:21 MSG-Nr: [ 813233 ] | 4938 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander H. Er schreibt nach der Ausbildung. Und ich bezog mich auf Folgendes: Geschrieben von Alexander H. Nach der Ausbildung bist du eh Kraft Gesetzes entlassen. Und das bist du pauschal gesagt je nach Bundesland eben nicht. Geschrieben von Alexander H. Da versteht man erstmal Ende der Laufbahnprüfung. Wie oft denn noch? Das ist man eben nicht in jeden Bundesland! Es gibt Bundesländer da wird man zu Beginn der Ausbildung in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen vor Ablegung auch nur irgendeiner Laufbahnprüfung. Geschrieben von Alexander H. Wenn er schon Beamter auf Probe ist, ist es nicht mehr nach der Ausbildung, sondern schon ein regulärer Beamter im Feuerwehrdienst. Eben nicht. Es gibt Bundesländer da erfolgt nunmal die Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Probe und kein Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | ||||
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