Moin,
Zulässig: Ja.
"Warnwestenbefreit": Nein, da nur Jacken mit Bestreifung gem. HuPF getestet und für gut befunden wurden. Willst du keine Warnwesten dazu tragen kommst du um eine eigene Beurteilung nicht herum.
Grüße, der Steffen!
Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, dass insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen lediglich einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss.
(OVG NRW)
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