Rubrik | pers. Ausrüstung |
zurück
|
Thema | Rettungsschlaufe = PSAgA? | 14 Beiträge |
Autor | Hans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW | 813680 |
Datum | 03.11.2015 10:05 MSG-Nr: [ 813680 ] | 7016 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
1. Europäische Norm
2. Englisch
Persönliche Schutzausrüstung
1. Europäische Norm
2. Englisch
Persönliche Schutzausrüstung
Hallo,
die Funktion von Rettungsschlaufen ist unter anderem, dass du einen Menschen daran hoch heben kannst. Damit hast du ein vergleichbares Risiko wie bei PSA gegen Absturz. Verkürzt: Schlaufe versagt > Feuerwehrmann tot. Aus diesem Grund würde ich diese genauso wie PSA gegen Absturz prüfen.
Formal sind Rettungsschlaufen nach EN 1498 keine PSA nach der PSA-Richtlinie. Das ist aber nur für den Hersteller beim Inverkehrbringen interessant (Nutzung/Prüfung siehe oben). Begründet wird das mit dem Regelungsbereich der Richtlinie, da Rettungsschlaufen i.d.R. zur Rettung Dritter dienen und nicht selbst angelegt/getragen/gehalten werden. Steht auch so in den Guidelines zur Richtlinie (S. 103). Bei den in der Jacke integrierten Schlaufen könnte man jetzt haarspalterisch diskutieren, ob sie wirklich erst angelegt werden, wenn ein Unfall passiert ist. Die Jacke trage ich ja schon vorher ... Ist aber dadurch erledigt worden, dass die EU-Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission entschieden haben, die EN 1498 nicht unter der PSA-Richtlinie zu harmonisieren, mit der Brgründung, dass es keine PSA ist.
Grüße,
Christian
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 03.11.2015 09:27 |
 |
Jens7 H.7, Wildeshausen |
| 03.11.2015 10:05 |
 |
., Herten |
| 03.11.2015 10:33 |
 |
Björ7n S7., Clausthal-Zellerfeld |
| 03.11.2015 12:35 |
 |
., Herten | |