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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Rettungsschlaufe = PSAgA? | 14 Beiträge | ||
Autor | Hans8 Ch8ris8tia8n S8., Herten / NRW | 813703 | ||
Datum | 03.11.2015 12:35 MSG-Nr: [ 813703 ] | 6206 x gelesen | ||
Hallo, naja, es gab ein paar mehr Änderungen von 1996 auf 2007. Wenn man die unter b) geänderten Definitionen und den unter h) gestrichenen Anhang ZA berücksichtigt wird das Bild rund. Der Anwendungsbereich wurde von "ist kein Bestandteil einer persönlichen Schutzausrüstung" zu "ist Bestandteil von Rettungssystemen" geändert. Rettung (Dritter) > keine PSA. In den Definitionen wurde aus "Bestandteil einer PSA" eine "Körperhaltevorrichtung [...] als Bestandteil eines Rettungssystems". War in der 1996er Version ein Widerspruch zwischen Anwendungsbereich (kein Bestandteil einer PSA) und Definition (Bestandteil einer PSA). Der Anhang ZA, welcher die durch die Norm erfüllten grundlegenden Anforderungen der RL listet, wurde ganz gestrichen. In Summe wurde alles aus der Norm gestrichen, was auf die RL hinweist. Grüße, Christian | ||||
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