Geschrieben von Oliver S.Ich bin insbesondere gespannt, ob die Einforderung der sogenanten Vorhaltekosten, also die Kosten für Gerätehäuser, Werkstätten, Ausbildungseinrichtungen, Fahrzeuge, Ausbildung, Kommunikationseinrichtungen usw., vom Verursacher vor Gericht Bestand haben wird Wenn man die Rechtsprechung (und den darauf basierenden Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände) sowohl zu Fahrzeug- wie auch zu Personalkostensätzen in den vergangenen Jahren betrachtet, ist das wirklich eine Frage mit offenem Ausgang. Bei Fahrzeugpauschalen wurden sie zuletzt noch tlw. anerkannt, bei Personal nicht.
Geschrieben von Oliver S. Ich halte diese Regelung für vertretbar, um diejenigen erreichen zu können, die wirklich die Kommune nur ihren Führerschein bezahlen lassen, um sich dann zu verabschieden und in der freien Wirtschaft den Führerschein zu nutzen. Meine Erfahrungen (im kleineren Dunstkreis) sind die, dass man die anderen mit einer solchen Regelung nicht zur Ausbildung bewegen kann. Denn praktisch sind die LKW-Fahrer, die den Lappen beruflich brauchen, auch die, die am wenigsten verfügbar sind, also muss man die ausbilden, die ihn möglichst nur für die roten Fahrzeuge brauchen und beruflich leicht verfügbar sind. Diese Leute bezahlen aber heute i.d.R. nichts dazu, und ich bezweifel dass sie sich zu einer Rückerstattung verpflichten würden. 5 Jahre sind eine lange Zeit, da kann viel passieren.
Würde man noch einen Satz anfügen, dass die Rückerstattung ausgeschlossen ist, wenn man in eine andere FW wechselt, könnte ich mich vielleicht schon eher damit anfreunden.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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