Geschrieben von Jürgen M. Dienstlich einsatzrelevante Daten die sogar mit Personen verknüpft sind über Whatsapp zu übertragen dürfte datenschutzrechtlich sehr bedenklich sein. Ich habe heute von ersten Leitstellen gehört, die sich ein Smartphone hauptsächlich (bzw. ausschließlich) wg. Whatsapp vorhalten, weil es zunehmend zu Situationen kommt, in denen z.B. Wanderer nicht mehr wissen wo sie sind, aber noch mittels Whatsapp ihren Standort (Koordinaten) verschicken können. Nachdem häufiger die Disponenten ihre privaten Smartphones (und Nummern) dazu zur Verfügung stellten, hat man dort nun eine "offizielle" Whatsapp-Möglichkeit geschaffen, um diese Fälle einzusammeln.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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