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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Atemschutzüberwachung | 10 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 815093 | ||
Datum | 21.12.2015 21:40 MSG-Nr: [ 815093 ] | 2314 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Die klassische Lehre von der Einteilung des Luftvorrates geht ja von einem streng dreigeteilten Einsatz aus: Einen ähnlichen Sachverhalt hat man beim Tauchen. Die Tauchtabellen gehen von einem Rechteckprofil aus, das heißt Abtauchen direkt auf Maximaltiefe -> auf der Tiefe bleiben -> austauchen mit der vorgeschriebenen Auftauchgeschwindigkeit (+ Deko). Die Wirklichkeit ist eine andere, aber irgendeinen Ramen muss man ja stecken. Bei der Feuerwehr ist das ähnlich. 15m hinter der Zugangsöffnung kann man die Regel recht entspannt sehen. In großen Kellern, der U-Bahn oder im Straßentunnel sollte man das "Rechteckprofil" dann doch ziemlich restriktiv umsetzen. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | ||||
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