Rubrik | Taktik |
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Thema | Kompetenzen eines Gruppenführers | 38 Beiträge |
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 815176 |
Datum | 23.12.2015 17:22 MSG-Nr: [ 815176 ] | 9009 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Einsatzleiter
Löschgruppenfahrzeug
Oberbrandmeister /-in
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Oberbrandmeister /-in
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Einsatzleiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Das würde also heissen, dass die Kombination LF + Trupp-TLF garkeine GF in dem Sinn benötigt, sondern der EL (sprich der, der vorne rechts im LF sitzt und entsprechend die Quali hat bzw. der OBM) leitet alle Trupps direkt, ja?! Wer wäre dieses, wenn der OBM vor Ort ist? Der GF oder der OBM? Wo würde eigentlich der OBM bei einem Ernstfall sitzen? Vorne rechts auf dem GF Platz?
Der GF kann also bereits nach seinem Ermessen Tätigkeiten wie die Absicherung der Einsatzstelle, Sicherstellung des Brandschutzes etc. eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem EL festlegen und anordnen?
Nochmal zur Fahrzeugaufstellung: Die FwDV3 legt zwar fest auf was man bei der Fahrzeugaufstellung achten sollte, aber wer legt diese fest? GF des LF10 oder EL?
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Geändert von Sabrina M. [23.12.15 17:24] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 23.12.2015 16:40 |
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., Leer | |