Rubrik | Taktik |
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Thema | Kompetenzen eines Gruppenführers | 38 Beiträge |
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 815183 |
Datum | 23.12.2015 17:46 MSG-Nr: [ 815183 ] | 8200 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Einsatzleiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Einsatzleiter
Einsatzleiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Einsatzleiter
Danke! Jetzt ist es klarer.
Also nochmal zusammengefasst, der GF, ist wie der Name ja sagt, für seine Gruppe verantwortlich. D.h. er teilt die Gruppe ein, gibt die Befehle auf der Anfahrt und bestimmt nur die Fahrzeugaufstellung seines Fahrzeuges. Sollte mit der Fahrzeugaufstellung der EL nicht zufrieden sein, teilt er dieses dem GF mit und er gibt dieses an die Gruppe weiter.
Kann der GF, wenn es ihm als notwendig erscheint und der EL keine Anweisung gibt oder zu lange dauert, selbstständig und ohne Befehl das Rettungsgerät (Schere/ Spreizer) vornehmen? Oder muss er hier explizit auf eine Anweisung des EL warten?
Ich denke mal solche generellen Dinge wie Absicherung der Einsatzstelle oder die Bereitstellung von Löschmitteln legt der GF ohne Abstimmung mit dem EL eigenständig bereits auf der Anfahrt, nach Möglichkeit, fest, oder?!
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Geändert von Sabrina M. [23.12.15 17:49] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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| 23.12.2015 16:40 |
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