Rubrik | Taktik |
zurück
|
Thema | Kompetenzen eines Gruppenführers | 38 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 815199 |
Datum | 23.12.2015 23:42 MSG-Nr: [ 815199 ] | 7312 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Einsatzleiter
Löschgruppenfahrzeug
Oberbrandmeister /-in
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Oberbrandmeister /-in
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Einsatzleiter
Einsatzleiter
Einsatzleiter
Einsatzleitwagen
Löschgruppenfahrzeug
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Einsatzleiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Einsatzleiter
Hallo,
Geschrieben von Sabrina M.Das würde also heissen, dass die Kombination LF + Trupp-TLF garkeine GF in dem Sinn benötigt, sondern der EL (sprich der, der vorne rechts im LF sitzt und entsprechend die Quali hat bzw. der OBM) leitet alle Trupps direkt, ja?! Wer wäre dieses, wenn der OBM vor Ort ist? Der GF oder der OBM? Wo würde eigentlich der OBM bei einem Ernstfall sitzen? Vorne rechts auf dem GF Platz?
Ich würde ein LF + Trupp-TLF wenn der Einsatz zusammen erfolgt nicht getrennt behandeln (ja, auch wenn die FwDV3 das streng genommen nur für Staffel- + Truppfahrzeug vorsieht, aber wie wahrscheinlich ist gerade bei der genannten Konstellation, dass das LF auch wirklich voll besetzt ist? Ist es nur in Staffelstärke besetzt, passt es schon wieder zur FwDV.
In diesem Fall ist der GF = EL. EL ist der, der vorne rechts sitzt. Wird ein eigenständiger EL gebraucht, weil mehr als eine Gruppe mit jeweils eigenem Gruppenführer zu führen ist und kommt der EL nicht mit eigenem ELW, so kann er auch auf dem Melderplatz eines LF sitzen, nicht jedoch auf dem Ma-Platz.
Geschrieben von Sabrina M.Der GF kann also bereits nach seinem Ermessen Tätigkeiten wie die Absicherung der Einsatzstelle, Sicherstellung des Brandschutzes etc. eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem EL festlegen und anordnen?
Er kann nicht nur, er muss sogar. Er entscheidet, wenn er es nicht explizit gesagt bekommt auch, wo er seinen Ma das Fahrzeug abstellen läßt, die grundsätzliche Absicherung muss er evtl. auch selbst entscheiden. Zumindest wird das in der Praxis so laufen. Zumal bei einzeln eintreffenden Fahrzeugen der ersteintreffende GF erstmal EL ist.
Gruß,
Michael
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 23.12.2015 16:40 |
 |
., Leer |
| 23.12.2015 17:03 |
 |
Step7han7 S.7, Gießen |
| 23.12.2015 17:09 |
 |
., Leer |
| 23.12.2015 17:43 |
 |
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
| 23.12.2015 17:13 |
 |
Mich7ael7 W.7, Herchweiler |
| 23.12.2015 17:22 |
 |
., Leer |
| 23.12.2015 17:33 |
 |
Hann7es 7K., Sonthofen |
| 23.12.2015 17:36 |
 |
., Leer |
| 23.12.2015 17:39 |
 |
Hann7es 7K., Sonthofen |
| 23.12.2015 17:40 |
 |
Step7han7 S.7, Gießen |
| 23.12.2015 17:46 |
 |
., Leer |
| 23.12.2015 18:26 |
 |
Oliv7er 7B., Köln |
| 23.12.2015 18:45 |
 |
Feli7x H7., Hannover |
| 23.12.2015 20:49 |
 |
Ludg7er 7F., Melle |
| 23.12.2015 23:42 |
 |
Mich7ael7 W.7, Herchweiler |
| 24.12.2015 11:31 |
 |
., Leer |
| 24.12.2015 11:53 |
 |
Robi7n B7., Kamen |
| 24.12.2015 11:58 |
 |
., Leer | |