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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaOrganisation des Arbeitsschutzes bei der Feuerwehr8 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP816146
Datum15.01.2016 11:34      MSG-Nr: [ 816146 ]2340 x gelesen

In den meisten Kommunen dürften große Teile des VBs nicht in die eigene Zuständigkeit fallen, von daher passt das schon nicht als Musterlösung.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 15.01.2016 10:05 Chri7s D7., Bestwig
 15.01.2016 11:15 Jürg7en 7M., Weinstadt
 15.01.2016 11:30 Chri7s D7., Bestwig
 15.01.2016 11:34 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 17.05.2017 16:11 Oliv7er 7S., Hude
 17.05.2017 16:40 Oliv7er 7B., Köln
 17.05.2017 22:15 Oliv7er 7S., Hude

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