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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 22 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 816911 | ||
Datum | 08.02.2016 21:53 MSG-Nr: [ 816911 ] | 6218 x gelesen | ||
Geschrieben von Adrian R. Falls ihr keine Dienstanweisung habt sehe ich keine Rechtsgrundlage nach der man dich sanktionieren könnte. Ich glaube nicht das man in der FW von Anonym eine 100% Einsatzbeteiligung erwartet. Wenn nicht jeder einen Melder hat könnte es sinnvoll sein das er seinen Melder weiter geben muß oder bei Einteilung in unterschiedliche Meldegruppen hier abgestuft wird. Und, sorry "hin und wieder" Wenn jemand so oft fehlt das das er zu einem Gespräch gebeten wird dessen einzige und zugegebene Grundlage die eigene Dusseligkeit ist darf man einfach mal; Die Tasche aufmachen, Anschiss einstecken und Verantwortung übernehmen und Konsequenzen ziehen, zur Not -was ich nicht hoffen will- ultimative. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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