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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Tragepflicht Funkmeldeempfänger? | 22 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 816925 | ||
Datum | 09.02.2016 08:40 MSG-Nr: [ 816925 ] | 5112 x gelesen | ||
Geschrieben von Andre S. Disziplin u.a. folgende Beispiele: Absolut Mit Ausnahme von 17:55 Uhr beim Theorieunterricht ist Anonym nicht da, und ich unterstelle das er nicht da ist weil er wie selber geschildert seinen Melder vergessen hat ;) Er arbeitet nicht in einem "Ex-Bereich 50Km entfernt". Ich zumindest unterstelle a) Das Anonym seine Situation richtig geschildert hat b) Seine Führung nicht im Traumland lebt oder anders Wenn ich persönlich Winterdienst habe ist die Überlegung zum Mehrwert tausende Menschen rutschen zu lassen oder Schläuche zu rollen ziemlich einfach, aber diese Frage stellt sich nicht und somit verfehlen ähnliche Einwendungen hier das Thema....um mind. 50Km ;) Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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