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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | kommunaler Dienstleister im Wettbewerb - war: externe Befüllung von Atemluftflaschen ... | 6 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 817316 | ||
Datum | 17.02.2016 15:07 MSG-Nr: [ 817316 ] | 2190 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Bernhard D. Wie weit dürfen kommerzielle Dienstleister bei der Anbietung gleicher Leistungen ( z.B.: Wartung und Prüfung von Atemschutzgeräten/Masken, Atemluftflaschenbefüllung u.ä. ) Kreisatemschutzwerkstätten oder durch HA-Feuerwehrpersonal besetzte kommunale Atemschutzwerkstätten Konkurenz machen ? "unbegrenzt" das ist ja keine hoheitliche Aufgabe. Jeder der die fachliche Qualifikation mitbringt ( selbst oder über Mitarbeiter) und die entsprechend notwendige Technik dafür nutzen kann darf solche Dienstleistungen anbieten. Geschrieben von Bernhard D. Die gleiche Frage aber auch für den umgekehrten Fall. Das ist die spannende Frage. Wenn so eine Kreis-Atemschutzwerkstatt mit öffentlichen Mitteln teilweise subventioniert wird könnte die das Füllen usw. günstiger anbieten als ein gewerblicher Dienstleister. Die Frage ist wo da rechtlich die Grenze liegt. Gibt es da schon Fälle wo dies rechtlich geprüft wurde? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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