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Thema | Drohnenpilot gefährdet mit verbotenem Überflug über die Einsatzstelle die Einsatzkräfte | 50 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 817376 |
Datum | 19.02.2016 13:21 MSG-Nr: [ 817376 ] | 9597 x gelesen |
Geschrieben von Jörn V.Die Hamburger LuftVO habe ich auf die Schnelle nicht gefunden, hier ist ein Verbot des Überflugs von Unfallstellen allerdings nicht erwähnt.
Das es eine pauschales Verbot gibt, glaube ich auch nicht.
Ab einer bestimmten Gewichtsklasse oder wenn die Drohne nicht ausschließlich zum Sport oder Freizeitgestaltung benutzt wird, ist es in der Tat
Zitat:" Unglücksorten, Katastrophengebieten und ander
en Einsatzorten von Polizei oder anderen
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), " verboten zu überfliegen.
So, nun braucht eine Feuerwehr die mit Drohnen fliegt auch eine Ausnahmegenehmigung die ein solchen Flug über Einsatzstellen betreibt.
Ansonsten macht sich die Feuerwehr genauso strafbar wie der Pressefotograf.
Das nächste große Problem was viele nicht wissen.
Wer ein Modelflugzeug, egal wie groß im kontrolliertem Luftraum betreibt und keine Freigabe von der Flugverkehrskontrolle (außer an die pauschale Genehmigung der DFS gilt) hat begeht eine Ordnungswidrigkeit die mal schnell in den 5 stelligen Bereich geht.
Auf deutsch, sobald eine Einsatzstelle in der Nähe eines Militärflugplatz ist, (und "Nähe" können auch mal 20km-30km sein) hat vor dem Start zwingen die Freigabe der Flugverkehrskontrolle zu erfolgen.
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