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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Drohnenpilot gefährdet mit verbotenem Überflug über die Einsatzstelle die Einsatzkräfte | 50 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 817378 | ||
Datum | 19.02.2016 13:30 MSG-Nr: [ 817378 ] | 9475 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Alexander H. Auf deutsch, sobald eine Einsatzstelle in der Nähe eines Militärflugplatz ist, (und "Nähe" können auch mal 20km-30km sein) hat vor dem Start zwingen die Freigabe der Flugverkehrskontrolle zu erfolgen. nicht nur in der Nähe von Militärflugplätze. Bei zivilen Flugplätzen gibt es Regelungen die auch Hobbymodellflugpiloten usw. beachten müssen. hier mal eine kleine Sammlung: http://www.luftrecht-info.de/index.php/kontrollierter-luftraum http://wiki.mikrokopter.de/LuftRaum http://www.modellflug-im-daec.de/flugsich/flugsich-neueregeln/92-flugsicherheit noch was ;-) das kann u.U. auch bei einem grösseren Kindergeburtstag mit Luftballonsteigenlassen wichtig sein: https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Massenaufstieg+von+Kinderluftballons++Erlaubnis+beantragen-1717-leistung-0 MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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