Rubrik | Einsatz |
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Thema | Drohnenpilot gefährdet mit verbotenem Überflug über die Einsatzstelle die Einsatzkräfte | 50 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 817412 |
Datum | 20.02.2016 15:39 MSG-Nr: [ 817412 ] | 8548 x gelesen |
Feuerwehrdienstvorschrift
Geschrieben von Thomas M. ...und was hast du erwartet, das jemand für eine neue Technik in ersten Ansatz die perfekte und allein gültige FwDV mit passender EnDIN abliefert die ab 2008 und für alle Zeit weltweit gültig ist ? Eigentlich hatte ich nur die Frage in den Raum gestellt, welche Gefahr durch eine private Drohne an einer 08/15-Einsatzstelle ausgeht, dass man das Gerät sicherstellen (oder "mit Schnellangriff abwehren") muss und ob in den drohnenbegeisterten Feuerwehren derartige Gefahren, sofern es sie geben sollte, im Rahmen der von dir angesprochenen Geräteeinführung auch berücksichtigt werden.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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