Rubrik | Einsatz |
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Thema | Drohnenpilot gefährdet mit verbotenem Überflug über die Einsatzstelle die Einsatzkräfte | 50 Beiträge |
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 817527 |
Datum | 23.02.2016 21:23 MSG-Nr: [ 817527 ] | 7788 x gelesen |
Geschrieben von Uwe S.Meinst du so in etwa wie die Typen, die durch Unterschrift in der Anwesenheitsliste Teilnahme an einer In-House-Schulung auf einmal große Einsatzfahrzeuge fahren können dürfen, auch spontan mal zum Vorführen ihrer Fähigkeiten gebeten werden?
Ich meinte das nicht feuerwehrintern, sondern bei der Luftfahrtbehörde, die die Aufstiegserlaubnis erteilt. In Foren, die sich mit dem gewerblichen Einsatz von Drohnen beschäftigen, kannst Du nachlesen, daß genau dies auch in der Realität passiert: Daß man vormachen darf, wie man das Teil nach Ausfall der Automatik manuell wieder zurückfliegt.
Bei Modellhubschrauberpiloten sparen sich die Leute das. Wenn Du in einem entsprechenden Verein an der Fliegerei teilnimmst, gilt das als hinreichender Fähigkeitsnachweis.
Ciao
Hans-Joachim
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