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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Abrechnung der Einsatzkosten - war: Agenten im Matsch ... | 12 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 818185 | ||
| Datum | 12.03.2016 17:26 MSG-Nr: [ 818185 ] | 2481 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Uwe S. Ist das eine generelle Aussage? Wird da nicht differenziert zwischen Amtshilfe und gebührenpflichtigem Einsatz? Bedeutet das konkret, dass eine in Tagesrandlage durchgeführte Amtshilfe die Gemeidekasse rechtmäßig auffüllt, weil für die Amtshilfe zwar vom Anforderer bezahlt wird aber den Einsatzkräften keine Lohnfortzahlung ausgezahlt wird? ich kann jetzt natürlich das nicht pauschal bestätigen. Aber hier mal das Beispiel der Stadt in der ich wohne: Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weinstadt (Feuerwehr- Kostenersatzsatzung - FwKS)Da wird nicht zwischen Amtshilfe und einem Einsatz differenziert. Die Tageszeit wird da auch nicht berücksichtigt. So oder so ähnlich dürfte das in vielen Gemeinden und Städten geregelt sein. Da wird es Einsätze geben bei denen die Differenz zwischen den Einnahmen und den Ausgaben für die Gemeinde positiv sein wird. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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