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| Thema | Abrechnung der Einsatzkosten - war: Agenten im Matsch ... | 12 Beiträge |
| Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 818198 |
| Datum | 13.03.2016 09:28 MSG-Nr: [ 818198 ] | 2068 x gelesen |
Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank
Hallo,
Geschrieben von ---U. S.--- Ist das eine generelle Aussage? Wird da nicht differenziert zwischen Amtshilfe und gebührenpflichtigem Einsatz? Bedeutet das konkret, dass eine in Tagesrandlage durchgeführte Amtshilfe die Gemeidekasse rechtmäßig auffüllt, weil für die Amtshilfe zwar vom Anforderer bezahlt wird aber den Einsatzkräften keine Lohnfortzahlung ausgezahlt wird?
Ich würde schon sagen das die von Jürgen M. geschriebenen Aussagen beinahe überall angewendet werden können, letztlich geht es um die Vorhaltekosten incl. Kosten für den Stellplatz etc.. Es geht dann ggf. um die Höhe der Kosten für das Einsatzmittel.
Beim Beispiel Beleuchtungsanhänger kann dieser sogar teurer sein als z.B. ein TSF-W, da der Stundenanteil der Einsätze geringer als des Fahrzeugs ist und die Kosten i.d.R. durch die Stunden geteilt werden um einen Kostensatz zu ermitteln.
Zumindest in NRW wird nur dem privaten Arbeitgeber (also nicht bei Beamten und Angestellten einer Behörde) auf Antrag Ersatz gewährt.
Der "fortgewährte Lohn", welcher der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter während der Teilnahme an Einsätzen und Übungen oder sonstigen Diensten auf Anforderung der Gemeinde weiter zahlt, dürfte bei einigen Mitgliedern der Feuerwehr oberhalb des Stundensatz liegen was durch die Satzung erstattungsfähig ist oder sogar dem Störer / dem Anforderer berechnet werden kann.
Grüße
Olli
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| | 12.03.2016 13:31 |
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Uwe 7S., Lingen Agenten im Matsch: Freiwillige Feuerwehr rettet Mossad aus Sumpf ;-) | |