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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | OLG Zweibrücken hebt Freispruch gegen Feuerwehrmann auf | 92 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 818318 | ||
Datum | 16.03.2016 20:20 MSG-Nr: [ 818318 ] | 20591 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian W. Die Sonderrechte haben keine zeitliches Kriterium. Das "dringend" im § 35 hat nichts mit "eilig" zu tun, sondern sollte gedanklich durch ein "unbedingt" ersetzt werden. Ich finde das ist ein sehr guter Ansatz den sich Ausbilder (und unsere stillen Mitleser! ) umsetzten sollten. "Dringend" impliziert das es schnell gehen muss, das deckt jedoch nur den kleinsten Teil der Inanspruchnahme von Sonderrechten ab. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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