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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Phil8ipp8 W.8, Münster / NRW | 819105 | ||
Datum | 05.04.2016 14:19 MSG-Nr: [ 819105 ] | 14154 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Holland Wenn... Das Feuer ist in diesem Sinne ja kein Schadenfeuer. Also kann ruhig weiter gegrillt werden. ;) Es gilt die allgemeine Pressefreiheit, dass heist ich darf meine persönliche Meinung frei, ohne Einschränkungen äußern. Das bedeutet nicht, dass diese immer zwingend mit der Führungsebene meiner Dienststelle übereinstimmt/übereinstimmen muss. | ||||
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