News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 S.8, Schöneck / Hessen | 819110 | ||
Datum | 05.04.2016 14:57 MSG-Nr: [ 819110 ] | 13634 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Wenn die gleiche Kommune Träger der Notunterkunft und der Feuerwehr ist, kann sie ihre Feuerwehr dort zunächst mal für alles mögliche einsetzen, ganz besonders für das Löschen von gegen die Hausordnung verstoßende Grillfeuern. Da braucht es keine Umwege über irgendwelche anderen Behörden oder Gesetze. Ja okay, ich bezog mich mit meiner Antwort auf den allgemeinen Fall. Gruß, Florian -- Ich vertrete hier als Privatperson meine eigene Meinung und nicht die Ansichten meiner Feuerwehr oder Gemeinde. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|