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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 819111 | ||
Datum | 05.04.2016 15:31 MSG-Nr: [ 819111 ] | 13453 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Wenn die gleiche Kommune Träger der Notunterkunft und der Feuerwehr ist, kann sie ihre Feuerwehr dort zunächst mal für alles mögliche einsetzen, ganz besonders für das Löschen von gegen die Hausordnung verstoßende Grillfeuern. Woran erkennt der EL ob das Gebäude öffentlich ist, und dass offenes Feuer verboten ist? Ohne Ordnungsamt, oder Polizei Vorort wird das denke sehr schwierig. | ||||
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