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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8H., Zusmarshause / BY | 819113 | ||
Datum | 05.04.2016 15:36 MSG-Nr: [ 819113 ] | 13502 x gelesen | ||
Geschrieben von Philipp W. Das Feuer ist in diesem Sinne ja kein Schadenfeuer. Also kann ruhig weiter gegrillt werden. ;) Sehe ich auch so. Auch wenn sich der Nachbar von dem Geruch belästigt fühlt. Ich halte in mein (nicht im Artikel) Fallbeispiel keine eingreifen der Feuerwehr für notwendig. | ||||
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