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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 819131 | ||
Datum | 05.04.2016 22:01 MSG-Nr: [ 819131 ] | 12693 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorben G. Würde ich erstmal als Sachbeschädigung ansehen. Das Holz wird in einen seinem zugedachten Zweck nicht mehr dienlichen Zustand versetzt und damit seiner Funktion beraubt. Wie kommst du da drauf ? Ich ziele da explizit auf das "nicht dauerhafte" Problem; Wenn ich das Graffiti abwischen kann läuft meine Anzeige nicht unter Sachbeschädigung (kommt ~10x im Jahr vor). Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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