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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 819134 | ||
Datum | 05.04.2016 22:15 MSG-Nr: [ 819134 ] | 12702 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Thomas M. Wie kommst du da drauf ? das sollte seit 10 Jahren überholt sein... https://de.wikipedia.org/wiki/Neununddrei%C3%9Figstes_Strafrechts%C3%A4nderungsgesetz Im Gegensatz zum Grafitti, dass nur das Aussehen verändert, wird hier das Holz aber in seiner zugedachten Funktion als Brennstoff "beschädigt" und für diesen Zweck (jedenfalls zur beabsichtigten Zeit) wertlos. | ||||
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