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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Paul8 M.8, Bayreuth / Bayern | 819161 | ||
Datum | 06.04.2016 14:08 MSG-Nr: [ 819161 ] | 12078 x gelesen | ||
Vor langer Zeit hatte ich mal so einen Einsatz. Wir wurden von der Polizei weit nach Mitternacht zu einem Hotel gerufen. Dort fand eine Hochzeitsfeier statt. Im Hof des Hotels hatte die Gesellschaft ein Feuer mit einem Durchmesser von ungefähr 5-6 Meter entzündet. Eine Genehmigung lag nicht vor. Die Polizei erklärte den Sachverhalt der lustigen Hochzeitsgesellschaft und erklärte ihnen, dass nun die Feuerwehr das Feuer ablöschen wird und die Anwesenden ihren ums Feuer tanzenden Kreis auflösen sollten. Das interessierte die Leute allerdings ganz und gar nicht und sie waren anscheinend der Meinung, dass sie damit das Ablöschen des Feuers verhindern könnten. Die Diskussion zwischen dem feiernden Volk und der Polizei zog sich über eine halbe Stunde hin. Dann gab uns die Polizei umissverständlich den Auftrag abzulöschen und erklärte den Leuten, dass das eine nasse und schmutzige Angelegenheit für sie werden könne und sie sich eventuelle Schäden und Verschmutzungen selbst zuzuschreiben hätten. Also begannen wir mit den Löscharbeiten. Die Braut in ihrem weißen Kleid und einige Anwesende waren danach recht nett anzuschauen ;-) | ||||
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