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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 F.8, Würzburg / Bayern | 819172 | ||
Datum | 06.04.2016 20:46 MSG-Nr: [ 819172 ] | 11907 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha H. Habe ich doch eigentlich kein Recht das Feuer aus zu machen? Hallo Sascha, ich wurde auch mal zu einem großen Lagerfeuer alarmiert und habe mich entschieden das Feuer nicht auszumachen. Entscheidend waren für mich zwei Dinge: Für mich lag keine konkrete Gefahr vor, die ich als Grundlage brauche um im Rahmen meiner Pflichtaufgaben tätig zu werden. D.h. es hätte mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zur einer Brandausbreitung kommen müssen. Zudem sah ich die Auflagen der Verordnung über die Verhütung von Bränden erfüllt. Geschrieben von Sascha H. Im Regelfall ist die Pol. vorort und nimmt mir die Entscheidung ab. Das hört man immer wieder und ist aus meiner Sicht ein großer Trugschluss in der (bayerischen) Feuerwehrwelt. Die Entscheidung über Pflichtaufgaben der Feuerwehr fällt nur einer, und das ist der Einsatzleiter der Feuerwehr. Die Polizei ist Dir bei den Pflichtaufgaben nicht Weisungsbefugt und kann Dir daher auch nicht die Entscheidung abnehmen, weil sie schlichtweg nichts zu entscheiden hat. Schöne Grüße Florian Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung! Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de | ||||
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