Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Löschen vom Lagerfeuer auf Grundstück | 57 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 819227 |
Datum | 08.04.2016 15:24 MSG-Nr: [ 819227 ] | 10956 x gelesen |
Geschrieben von Paul M.Man sollte mehr den gesunden Menschenverstand in den Vordergrund stellen und sich nicht so viel hinter Verordnungen und sonst was verschanzen und den Kopf zerbrechen. Das glaubt man zwar nicht unbedingt, aber oft liegt das soweit ja gar nicht auseinander ;-)
Beim Thema Amtshilfe muss man dazu sagen: Hier bedient sich die Gefahrenabwehr einer Regelung aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht. Ob die "Erfinder" dieser Regelungen im Hinterkopf hatten, dass auch Feuerwehrleute und Polizisten am Ende nach diesen Vorschriften zusammenarbeiten, weiß man nicht. Ich persönlich denke, hätte man dies von vornherein als eine häufige Konstellation mit eingeplant, würde die Kostenregelung untereinander etwas anders aussehen. Die meisten Fälle der Amtshilfe finden unter den Schreibtischtätern der Verwaltungen statt, nicht an BOS-Einsatzstellen. Und wenn, dann ist es tatsächlich so, dass man mit gesundem Menschenverstand schon 99,99% vernünftig erledigt bekommt, ohne überhaupt zu wissen was eine Amtshilfe ist. Der Prozentsatz der Fälle, die von Feuerwehrleuten als Amtshilfe bezeichnet werden, aber gar keine sind, dürfte auch ziemlich hoch sein, und trotzdem läuft es.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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