News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaAnleitung für Straftaten?    # 6 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW822173
Datum02.08.2016 11:54      MSG-Nr: [ 822173 ]3573 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M.das ist meine Frage

Welche Straftat schwebt dir vor?

Der Verstoß gegen die einzig wahre Forums-Wahrheit [TM] ist nicht strafbar.

Das Generieren von Forums-Traffic mit Schlagzeilen auf Bildzeitungs-Niveau übrigens auch nicht ;-)

Geschrieben von Jürgen M.Wobei dieser Punkt, wenn man ihn so umsetzt, ein rechtliches Problem werden kann:
1. Ihr braucht einen Scanner mit Diskriminator Ausgang


Ja, vermutlich eine dienstrechtliche Verfehlung.

Ansonsten gibt der Text keinen Anhalt dafür, dass Nachrichten empfangen werden sollen, die nicht für den Betreiber der Empfangsanlage bestimmt sind.

Wer das im Einzelfall anders handhabt macht sich natürlich ggf strafbar, ja...

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 02.08.2016 10:47 Jürg7en 7M., Weinstadt
 02.08.2016 11:16 Jörn7 V.7, Grafrath  
 02.08.2016 11:38 Jürg7en 7M., Weinstadt
 02.08.2016 11:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund  
 02.08.2016 15:42 Seba7sti7an 7B., Waiblingen
 04.08.2016 12:03 Thor7ste7n B7., Bammental

0.260


Anleitung für Straftaten? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt