Rubrik | Einsatz |
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Thema | Pkw-Bergung aus dem Wasser | 14 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 823225 |
Datum | 12.09.2016 15:37 MSG-Nr: [ 823225 ] | 2916 x gelesen |
Infos: | 12.09.16 [Bilder] Karpfen blau: Angler versenkt Ford im Ludwigskanal
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Geschrieben von Stefan D.
In Bayern sollte bei einem Fahrzeug im Wasser - mit Personen in Gefahr - das Stichwort Wassernot 2 fallen.
Jepp, und fällt damit in die primäre Zuständigkeit der Wasserrettung. Bei uns kommt bei solch einem Stichwort außerhalb der Badeseen mit Wasserrettungsstation(en) dann auch die Feuerwehr dazu.
Geschrieben von Stefan D.
Wenn keine Personen in Gefahr sind ist das (momentan) eine normale Sachbergung.
Auch richtig, wäre dann das Stichwort THL-Wasser und liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Feuerwehr. Bei uns gibt es hierzu allerdings den Unterschied, dass (wieder) an den Badeseen mit Wasserrettungsstation(en) das vorrangig von den Wasserrettungsorganisationen erledigt wird.
Geschrieben von Stefan D.
Wie ist das denn bei Euch (vor allem bei denen, die selber keine Wasserrettungskomponente dabei haben)?
- Wird bei Euch automatisch eine Wasserrettungseinheit mit alarmiert?
Bei THL-Wasser: nein, nur der EL-WRD als Fachberater. Mit ihm wird dann geklärt, inwieweit (weitere) Wasserrettungseinheiten nachalarmiert werden.
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| 12.09.2016 11:35 |
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Stef7an 7D., Neunburg vorm Wald |
| 12.09.2016 12:06 |
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Henn7ing7 K.7, Dortmund |
| 12.09.2016 14:38 |
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Tilo7 B.7, Wendelstein |
| 12.09.2016 15:37 |
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Mark7us 7R., Höhenrain | |