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RubrikEinsatz zurück
ThemaEinsatzleitung - wer hat den Hut auf? - war: ... Kurze Hose - verbrannte Erde71 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP823234
Datum12.09.2016 20:14      MSG-Nr: [ 823234 ]5377 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K.Wenn so eine Provinzposse wie Kobern-Gondorf es vor 20 Jahren in den Focus schaffte, müssten die Probleme in der Folge doch das Internet an sich und dieses Forum im speziellen ordentlich aufgefüllt haben.
Noch was zum Verhältnis zur Polizei gefunden: Zum "Miteinanderreden" gibt es sogar eine Masterarbeit aus 2008: Die Kommunikation zwischen Polizei und ausgewählten Organisationen nicht-polizeilicher Gefahrenabwehr bei größeren Gefahren- und Schadenslagen, Katastrophen Möglichkeiten eines Schnittstellenmanagements (pdf, 700kb):
Auf die bestehenden unterschiedlichen Zuständigkeiten und Führungsverantwortlichkeiten von Polizei und Katastrophenschutz wurde bereits ...näher eingegangen. Wie die Erfahrungen allerdings zeigen, sind Unklarheiten hierüber immer wieder Reibungspunkte in der Kommunikation.
So ging es in den strafrechtlich nachbereiteten Fällen von Zornheim und Kobern-Gondorf u.a. darum, dass die eingesetzten Polizeibeamten bei Bränden eine von der Feuerwehr abweichende Lagebeurteilung vorgenommen hatten und nicht mit deren Durchführung der einsatztaktischen Maßnahmen einverstanden waren, was in Kompetenzstreitigkeiten endete ein Umstand, der vor dem Hintergrund einer professionellen Einsatzbewältigung nicht hinnehmbar ist. Dies verdeutlicht, wie wichtig gegenseitige Kenntnisse über bestehende Zuständigkeitsregelungen, Führungsverantwortlichkeiten sowie Befugnisse sind.


Eine interessante Parallele wird dort zwischen den beiden überlieferten Fällen gezogen:
Trotz allen Bemühens um eine gute Zusammenarbeit kann es in Einzelfällen doch immer wieder zu Problemen kommen. So ereigneten sich in den letzten Jahren zwei herausragende Ereignisse in Zornheim bzw. Kobern-Gondorf, bei denen die Polizeibeamten vor Ort nicht mit der Einsatztaktik der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr einverstanden waren und die Situationen in freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie Ermittlungsverfahren zum Nachteil der Feuerwehr-Einsatzleiter gipfelten. Dabei waren die Konstellationen in beiden Fallgestaltungen ähnlich; immer handelte es sich um städtische Polizeibeamte, die eine Zusammenarbeit mit Berufsfeuerwehren gewohnt waren, aber in der konkreten Lage mit ehrenamtlichen Funktionsträgern in ländlichen Strukturen konfrontiert wurden. Die hierbei gelegentlich in der Anfangsphase eintretende personelle und materielle Ressourcenknappheit führte zu taktisch anderen Entscheidungen, als die Beamten dies gewohnt waren.
Hinzu kam, dass die Polizeibeamten die originäre Zuständigkeit der Feuerwehr verkannten, was ggf. in der scheinbaren, durch ihre Eilfallkompetenz vermittelte Allzuständigkeit der Polizei begründet sein könnte. Derartige Zwischenfälle sind in Rheinland-Pfalz nicht mehr aufgetreten, seitdem die Zusammenarbeit zwischen den Ausbildungsstätten der Polizei und der Feuerwehr intensiviert wurde und der Rechtskundeunterricht entsprechend erweitert wurde.



Etwas ausführlichere Fallschilderungen von Zornheim und zu Kobern-Gondorf findet man hier, in einem Text der wohl damals im Feuerwehrmagazin vom heutigen Chefredakteur Jan-Erik Hegemann veröffentlicht wurde: Kobern Gondorf, ein 2500-Seelen-Örtchen vor den Toren Koblenz. Zwei Bäcker, eine Tankstelle, zwei Schulen, die Polizeistation ist nur bis 22.00h besetzt - hier kennt jeder jeden. Durch einen Streit zwischen der Feuerwehr und der Polizei sorgte der beschauliche Ort bundesweit für Schlagzeilen.

So fing es an: Am 1 Februar heulen um 1 Uhr 45 im Ortsteil Kobern die Sirenen. Über Funk erfahren die Kameraden am Gerätehaus, das in der Von-Isenburg-Strasse ein PKW brennen soll. Fünf Minuten nach Sirenenalarm verlässt ein TLF mit fünf Mann seinen Standort. Doch in der besagten Strasse brennt kein Pkw, sondern ein Wohnhaus. Technisch bedingte Verständigungsprobleme. Noch während der Anfahrt erhalten die Korbener Feuerwehrleute die richtige Alarmeldung. Doch eine Brandstelle finden sie trotzdem nicht. Dafür winkt eine Frau vom Balkon eines Mehrfamilienhauses im 2 Stockwerk. Sie teilt der Feuerwehr mit, das in ihrer Wohnung im ersten Stock ein Feuer ausgebrochen sei. "Die ganze Wohnung ist verquamlt" so die Bewohnerin.

Streifenwagen behindert TLF
Kurz nach der Feuerwehr trifft ein Streifenwagen aus Koblenz ein. Die Beamten stellen ihr Fahrzeug so diecht hinter das TLF das der Maschinist behindert wird. Nach Aufforderung fahren sie ein Stück zurück. Wehrleiter Kurt Richard verschafft sich unterdessen einen ersten Überblick über die Einsatzsituation. Dann ordnet er Innenangriff unter Pressluftatmern an. Zuerst so das Haus nach weiteren Personen durchsucht, der Brandherd gefunden werden. So will der Wehrführer grösseren Schaden verhindern. Die Frau mit ihren kleinen Kindern soll später gerettet werden - dafür wird die Anhängeleiter aus dem Gerätehaus nachgeordert. Die Personen auf dem Balkon sind nach Richards Meinung nicht akut gefährdet. Vorsichtshalber wird aber die Steckleiter vom TLF geholt und unter dem Balkon bereitgelegt. Die schlauen Polizisten fordern eine sofortige Rettung der Familie. Richard lehnt ab. Zwischenzeitlich trifft die Anhängeleiter ein. Weil der Streifenwagen die Einfahrt blockiert, muss die Leiter über den Bürgersteig balanciert werden. Kommentar der Polizisten : Die Feuerwehr kann nicht fahren.

Der Streit eskaliert
Nach der Rettung der Personen vom Balkon eskaliert der Streit. Die Polizistenzünden sich Zigaretten an. Hinweise, das dies nicht erlaubt sei, ignorieren die Beamten. Dem Wehrführer platzt der Kragen. Er fordert die Polizisten auf die Einsatzstelle zu verlassen. An den Ausdruck "Dummschwätzer" kann sich Richard noch erinnern." Aber die hatten von Tuten und Blasen keine Ahnung", rechtfertigt seinen Zornesausbruch. Das ist zuviel für die beiden Ordnungshüter. Im Einsatzbericht heisst es später : 2 Uhr 39, die Polizei spielt verückt. Durch die Formulierung "Dummschwätzer" sehen die Polizisten den Tatbestand der Beamtenbeleidigung als gegeben an. Sie fordern Richard auf, sien Personalien zu nennen. "Könnt ihr nachdem Einsatz haben"; so der Einsatzleiter. Noch befinden sich Atemschutzgeräteträger im Gebäude. Im Polizeigriff wollen die beiden Polizisten Richard daraufhin zur Personalienfeststellung zum Streifenwagen führen. Doch sie haben die Rechnung ohne die umstehenden Passanten gemacht. Die drohen den Beamten Prügel an, wenn der örtliche Feuerwehrchef nicht sofort freigelassen wird. Unbeirrt setzen die Polizisten ihren Weg fort. Bis die Passanten tatsächlich handgreiflich werden. Von "Eindreschen" ist im Feuerwehrprotokol die Rede. Die Polizisten treten den geordneten Rückzug an, Richard kann den Einsatz zu Ende führen. Wenig später treffen der nachalarmierte Kreisfeuerwehrinspekteur und der Wehrleiter der Vernadsgemeinde Untermosel. Beide bestätigen das einsatztaktisch keine Fehler gemacht worden sind.Der Kreisfeuerwehrinspekteur klärt die beiden Polizisten auf bei wem im Brandfall die Einsatzleitung liegt. Sie wissen es anscheinend wirklich nicht.

Schon am Tag nach dem Einsatz suchen Feuerwehr und die Verbandsgemeinde das Gespräch mit dem Polizeipräsidium Koblenz. "Eine entschuldigung der beiden Beamten und die Sache wäre aus der Welt gewesen", sagt Karlheinz Pistono, der Feuerwehrsachbearbeiter der zuständigen Verwaltung der Verbandsgemeinde Untermosel. einen Tag später fährt die Deligation von Feuerwehr, Verwaltung und Gemeinderat ins 18 Kilometer entfernte Koblenz. An der Gespächsrunde nehmen die beiden betroffenen Beamten nicht teil. Die polizeiführung bedauert nach Auskunft von Pressespecher Werner Gehrmann ausdrücklich, das es zu Meinungsverschiedenheiten über die Reinfolge der zu terffenden Massnahmen gekommen ist. Dies reicht Kurt Richard allerdings nicht. Er besteht auf einer angemessenen Entschuldigung der beiden Beamten.

Wehrleiter angezeigt
Statt einer Entschuldigung erhält Richard nun Post vom Staatsanwalt. Die beiden Beamten haben Anzeige erstattet. Die Vorwürfe:"unterlassene Hilfeleistung" und "Beleidigung". Daraufhin zeigt die Verbandsgemeinde die beiden Polizisten wegen "Freiheitsberaubung" und "Beleidigung" an. Ausserdem fordert der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Franz Dötsch, den reihnland-pfälzischen Innenminister Walter Zuber auf, der Polizei klarzumachen wer bei der Brandbekämpfung die Einsatzleitung habe. In gleicher Angelegenheit bringt der Abgeordnete Dr. Adolf Weiland (CDU) eine kleine Anfarge im Landtag ein. Eine Sprecherin des Innenministeriums von Reihnland-Pfalz bestätigete gegenüber dem Feuerwehrmagazin, das auch in ihrem Bundesland die Einsatzleitung bei Bränden natürlich bei der Feuerwehr liege. Dies sei im Landesbrand - und Katastrophengesetz geregelt, und dies habe auch Minister Walter Zuber noch einmal ausdrücklich betont.

Inzwischen wurde das Verfahren gegen Kurt Richard eingestellt. "Der Tatbestand der Unterlassenen Hilfeleistung war nicht erfüllt" erklärte der leitende Oberstaatsanwalt Erich Jung. Und bei der Beleidigung lag nur ein minderschwerer Fall vor. Ausserdem seien die Worte in der Hektik des Einsatzes gefallen, so das nur geringe Schuld vorlag, so Jung. Weil sich die beiden Polizisten bis heute nicht bei ihm entschuldigt haben, ist Richard nach fünf Jahren an der Spitze der FF Kobern zurück getreten. "Nach der Sache mit der Polizei ist mir der Spass vergangen",so Richard. Als Aktiver bleibt er der Wehr aber erhalten.

Einzelfall - von wegen
Auch gegen die beiden polizisten ermittelt die Staatsanwaltschaft inzwischen nicht mehr. "Man hat uns gebeten, die Anzeige gegen die beiden Polizisten zurückzuziehen", sagt Karlheinz Pistono. "Aufgrund der ansonsten guten Verhältnisse zur Polizei haben wir diesem Wunsch entsprochen." Beim Streit zischen Polizei und Feuerwehr Kobern-Gondorf handelt es sich um einen bedauernswerten Einzelfall, war es aus dem Innenministerium zu erfahren. Stimmt nicht. Inzwischen wurde ein weiterer Fall aus Rheinland-Pfalz bekannt. Bei einem Einsatz in Zornheim verhaftete die Polizei den Einsatzleiter der Feuerwehr und nahm ihn für zwei Stunden mit aufs Revier. Die Vorwürfe: der Wehrführer habe das Feuer nicht richtig gelöscht, sich polizeilichen Anordnugen widersetzt und "Brandstiftung durch Unterlassung" begangen.

Der Wehrführer hatte auf dem Weg von einer Feier auf den nach Hause einen Brand entdeckt und den folgenden Einsatz selbst geleitet. Nach dem Löschen dse Feuers kam es zum Streit mit zwei Polizisten . Die Beamten forderten, das eine Wand des Brandhauses eingerissen wird um Brandnester zu löschen. Der Wehrführer entschied: "Die Wand bleibt stehen" Nach Auskunft von Erwin Malkus, dem zuständigen Brandschutzrefernten der Verbandsgemeinde Nieder-Olmhabe der Wehrführer bis zu seiner Festnahmeoptimal geleitet. Dieser Ansicht ist übrigens auch Rheinland-Pfalz Innenminister. Er gab den Zornheimer schriftlich: Es gibt keinen Hinweis darauf das der Wehrführer einen Fehler gemacht hat. "Eine Straftat lag nicht vor ", so die zuständige Oberstaatsanwältin.

Innenminister: Ausbildung der Polizei ergänzen
Wegen dieses zweiten Vorfalls innerhalb weniger Monate wies Innenminsiter Zuber die Landespolizeischule an, Zuständigskeitverteilung zwischen Feuerwehr und Polizei stärker als bisher zu thematisieren. Jetzt soll sogar im Innenministerium ein Katalog möglicher Berühnugspunkte zwischen Feuerwehr und Polizei aufgestellt werden. Geplant ist eine Fallsamlung, aus der klar hervorgeht, was für was zuständig ist,war vom Leiterdes Referates Brandschutz im rheinland-pfälzischen Inneministerium Klaus Westerich zu erfahren. Der Katalog richtet sich in erster Linie an die Polizei, den das die Feuerwehr ienen Polizisten verhaftet hat, ist noch nicht bekannt geworden.


"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 11.09.2016 15:12 Seba7sti7an 7 A.7, Heitersheim Landkreis Neustadt an der Waldnaab: Kurze Hose - verbrannte Erde
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